
Was hierzulande noch ein relativ junger Trend ist, hat andernorts bereits eine längere Tradition: Holzpellets werden in Nordamerika seit den 1980er Jahren zum Heizen genutzt. In Europa garantiert heute eine neue Norm die EU-weit gleiche Qualität des umweltschonenden Brennstoffs.
1983 entwickelte der US-Amerikaner Jerry Whitfield den ersten Holzpelletofen für Privathaushalte. Der Brennstoff setzte sich in den USA und Kanada rasch durch und auch die Österreicher und Skandinavier heizen bereits seit den 1990er Jahren mit Holzpellets. In Deutschland sind sie dagegen erst 1996 als Heizmaterial zugelassen worden. Seitdem boomt auch der heimische Markt: Während 1999 gerade einmal 800 Pelletanlagen in Wohnhäusern installiert waren, heizten im September 2010 bundesweit rund 140.000 Haushalte mit Holzpellets – darunter über 19.000 in Nordrhein-Westfalen.
Besitzer einer Holzpelletheizung tun langfristig nicht nur etwas für ihren Geldbeutel, sondern schonen zugleich die Umwelt. Denn anders als fossile Brennstoffe verbrennen Holzpellets klimaneutral, da beim Verbrennen nur so viel CO2 frei wird, wie der Baum während seines Wachstums gebunden hat.
Und auch die Herstellung ist umweltfreundlich: Die zylindrischen Presslinge werden aus getrocknetem, naturbelassenen Restholz (Sägemehl, Hobelspäne, Waldrestholz) und ohne Zugabe von chemischen Bindemitteln unter hohem Druck gepresst. Ein fertiger Stick hat in der Regel einen Durchmesser von etwa sechs bis acht Millimetern – bei einer Länge von fünf bis 45 Millimetern. Mit einem Heizwert von fünf Kilowattstunden pro Kilogramm entspricht der Energiegehalt eines Kilos Holzpellets ungefähr dem von einem halben Liter Heizöl oder einem halben Kubikmeter Gas (weitere Daten in der rechten Spalte).
Um den Verbrauchern ein störungsfreies, energiesparendes Heizen zu garantieren, unterliegen Holzpellets genormten Qualitätsanforderungen. Anfang 2010 wurde mit der Europäischen Norm für Holzpellets (EN 14961-2) ein Prozess eingeleitet, die verschiedenen nationalen Normen abzulösen, um eine europaweit einheitliche Qualität des Biomassebrennstoffs sicherzustellen (siehe rechte Spalte). Die EU-Norm definiert die Qualitätsklassen A1, A2 und B. Diese unterscheiden sich vor allem in den einsetzbaren Rohstoffen und den damit einhergehenden unterschiedlichen Verbrennungseigenschaften.
Die Klassen A2 und B sind für gewerbliche Anlagen und Heizkessel mit höheren Leistungen geeignet, wie etwa in Industriekraftwerken. Für Pelletkessel im heimischen Keller gilt zukünftig die strengste Kategorie A1. Diese entspricht in etwa dem bislang gültigen deutschen Zertifikat DINplus, so dass Verbraucher sich beim Kauf von Holzpellets an Herstellern und Händlern orientieren können, die mit den Zertifikaten DINplus und ENplus A1 ausgezeichnet sind. Anders als die Norm, die Richtwerte vorgibt, an die sich Hersteller freiwillig halten, wird die Qualität der Zertifikate DINplus und ENplus durch regelmäßige unabhängige Kontrollen sichergestellt.
Neben der gleichbleibend hohen Produktqualität des Brennstoffs Holzpellets berücksichtigt die ENplus-Zertifizierung sogar die gesamte Produktions- und Lieferkette. So kann der Verbraucher die hohe Brennstoffqualität von der Herstellung über die Lagerung bis zum Transport zurückverfolgen. Das sorgt für Transparenz beim Brennstoffhandel und in der Qualitätssicherung – und stärkt das Vertrauen der Kunden.
Die Qualitätsanforderungen für Holzpellets waren bislang in Deutschland in der DIN 51731 und in Österreich in der ÖNORM M 7135 festgelegt. Seit 2002 ist zusätzlich das Zertifikat „DIN plus“ auf dem Markt, das die Vorzüge der beiden Normen vereint und darüber hinaus Anforderungen an Abriebfestigkeit und Prüfverfahren stellt. Die Europäische Norm für Holzpellets (EN 14961-2) ist auf dem Weg, die bisherigen nationalen Normen abzulösen. Auf Basis dieser Norm wurde die Zertifizierung „ENplus“ vom Deutschen Pelletinstitut (DEPI) gemeinsam mit dem Deutschen Biomasse-Forschungs-Zentrum (DBFZ) entwickelt.
Heizwert | 16,5-19 MJ/kg |
Durchmesser | 5-9 mm |
Wassergehalt | max. 10 % |
Schüttdichte | 3,15-40 mm* |
Aschegehalt | mind. 600 kg/m³ |
Aschegehalt** | max. 0,7 % |
Feinanteil*** | max. 1 % |
Mechanische Festigkeit | mind. 97,5 % |
* max. 1 % darf länger als 40 mm sein, höchstens 45 mm ** im wasserfreien Zustand *** Partikel unterhalb einer Länge von 3,15 mm
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