Holzpellets erfüllen alle Eigenschaften, die man von einem modernen Brennstoff erwartet: wirtschaftlich, komfortable, umweltfreundlich und krisensicher. Darüber hinaus wird die Anschaffung einer Pelletheizung finanziell gefördert.
Im Vergleich zu fossilen Energieträgern entstehen bei Holzpelletheizungen geringe Energiekosten und staatliche Förderprogramme auf Bundesebene erleichtern die Neuanschaffung (siehe unten).
Der Energieaufwand für die Herstellung von Holzpellets ist sehr gering, Tankerunglücke werden vermieden und unser Klima wird durch die kohlendioxidneutrale Verbrennung geschont.
Im Vergleich zu den fossilen Energieträgern Öl und Gas, die über weite Strecken nach Deutschland importiert werden müssen, bleibt bei der Herstellung und dem Vertrieb von Holzpellets die Wertschöpfung in Deutschland. Durch die regionale Produktion und Lieferung werden in waldreichen Regionen Arbeitsplätze gesichert. Gleichzeitig fördert der Einsatz von Holzpellets die im Land ansässigen Hersteller.
Vollautomatische Pelletzentralheizungen weisen einen hohen Bedienkomfort auf und sind in puncto Komfort mit Ölheizungen vergleichbar. Die Rieselfähigkeit der Pellets und die normierte Größe ermöglichen eine einfache Handhabung, einen leichten Transport sowie den Einsatz automatischer Fördersysteme.
Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert Investitionen in thermische Solaranlagen, Biomasseheizungen und effiziente Wärmepumpen. Finanziert wird das Programm aus der ökologischen Steuer- und Finanzreform finanziert.
Die Basisförderung umfasst die Förderung von automatisch beschickten Pelletkesseln, Pelletöfen und Kombinationskesseln Pellets-Scheitholz von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung und einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90% im Gebäudebestand. Die Förderung beträgt 36 Euro je KW, mindestens jedoch:
Zusätzlich können Bonusförderungen für die Kombination mit einer förderfähigen Solarkollektoranlage, einer besonders guten Wärmedämmung des Gebäudes und für besonders effiziente Heizungs-Umwälzpumpen gewährt werden. Für besonders innovative Anwendungen kann eine höhere Förderung über den „Innovationsbonus“ in Anspruch genommen werden. Dann ist jedoch der Förderantrag vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen.
Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Anträge, die vom 4.5.2010 bis zum Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie gestellt wurden, müssen neu gestellt werden und werden auf Grundlage der neuen Richtlinie bewilligt. Eine Liste der förderfähigen Anlagen sowie aktuelle Informationen und Förderanträge finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). www.bafa.de
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt zinsgünstige Darlehen für die ökologische Modernisierung von Wohngebäuden und für den Bau eines Energiespar- oder Passivhauses zur Verfügung. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.
Ausgeschlossen sind die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. Die genauen Konditionen sowie die Einzelheiten der Förderung sollten Sie vor Auswahl und Installation der Anlage aktuell nachfragen. www.kfw-foerderbank.de
Familie Stemberg aus Lage freut sich über den hohen Bedienkomfort ihrer Holzpelletheizung und schätzt die erheblichen Preisvorteile gegenüber fossilen Brennstoffen.