21.02.2011
Für die Holzpelletlagerung sollten Regeln beachtet werden.
Bei Verbrennungsvorgängen zur Wärmeerzeugung durch Heizungen tritt im Normalfall kein Risiko auf. Allerdings kann es im Falle von unsachgemäßer oder fehlerhafter Lagerung und Bedienung in der Umgebung von Feuer- und Lagerstätten – vor allem in geschlossenen Räumen – zu erhöhten Konzentrationen von Abgasen in der Atemluft (z.B. Kohlenmonoxid) kommen.
Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband hat in Kooperation mit dem TÜV Rheinland Sicherheitsratschläge für Pellet-Lageranlagen mit Lagermengen bis 10 Tonnen erarbeitet sowie einen Flyer zum Thema „Sicherheit und Warnschilder“ publiziert.
Folgende Sicherheitsratschläge für Pellet-Lageranlagen mit Lagermengen bis 10 Tonnen sollten beachtet werden:
Als eine Sicherheitsmaßnahme schlägt der TÜV vor, belüftete Deckel auf die Füll- und Absaugstutzen anzubringen. Die Deckel erzeugen durch ihre Luftdurchlässigkeit Druckunterschiede. Hierdurch kommte s im Lager zu einem natürlichen Luftaustausch, der sowohl Geruchsbelästigungen als auch Gaskonzentrationen unterbindet.
Kaufmöglichkeiten des belüftenden Deckel sowie weiterführende Informationen über die Lagerung von Holzpellets, Sicherheitsflyer und Warnschilder unter www.depv.de und www.depi.de und Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets (PDF-Dokument, Quelle: DEPV).
Kompetente Ansprechpartner finden Sie hier

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