Holzpelletheizungen ab etwa 50 kW bis 100 kW Nennleistung eignen sich hervorragend zur bequemen und sicheren Wärmeversorgung von Mehrfamilienhäusern, kommunalen oder kirchlichen Immobilien, Landwirtschafts- und Gewerbebetrieben sowie ganzen Wohngebieten.
Für den Leistungsbereich bis 100 kW eignen sich größere Anlagen oder auch Kaskadenanlagen, das heißt mehrere über eine gemeinsame Steuerung miteinander verbundene Kessel. Bei den Feuerungen unterscheidet man die Unter-, Quer-, Seitenschubfeuerung oder die Abwurffeuerung: Bei der Unterschubfeuerung findet die Verbrennung in der Brennermulde statt. Dabei wird die Verbrennungsluft von unten in das Glutbett geführt. Bei der Vorschubrostfeuerung hingegen werden die Pellets mit einer Schnecke in das Glutbett gedrückt. Durch die Lage der Rostelemente ist bei diesem Anlagentyp eine ruhige Verbrennung möglich. Daneben gibt es Anlagen mit einer Abwurffeuerung, ebenfalls mit einer automatischen Beschickung.
Pelletfeuerungen mit einer Heizleistung bis 100 kW werden mit 80 €/kW Nennwärmeleistung aus Bundesmitteln gefördert. Eine Kombination aus Holzfeuerung und mindestens 5 m² Solarthermieanlage für Warmwasseraufbereitung oder Heizungsunterstützung wird in Nordrhein-Westfalen zusätzlich mit Landesmitteln bezuschusst. Im Nennleistungsbereich zwischen 100 kW und 2 MW wird eine Pelletfeuerung mit 50 €/kW für Kessel, Staubabscheider und Pufferspeicher gefördert, max. bis 100.000 Euro je Anlage.
Beachten Sie bei progres.nrw den Antragsstopp zwischen 21.11.2019 und 04.02.2020! Neuanträge können im Zeitraum zwischen dem 4. Februar und dem 20. November eines jeden Kalenderjahres bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Vorher oder nachher eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Zur Förderübersicht für Kessel im Gebäudebestand
Zur Förderübersicht für Kessel im Neubau
Marktanreizprogramm (MAP) | |
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Antragstellung bei | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Mehr |
Was wird gefördert? | Errichtung und Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung: Pelletkessel, Pelletkessel ohne und mit neuem Pufferspeicher, Hackschnitzelkessel oder Scheitholzvergaserkessel mit vorhandenem oder neuem Pufferspeicher |
Wer kann Antrag stellen? | Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Unternehmen, Betriebe, Genossenschaften, Contractoren, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen |
Unter welchen Bedingungen? | Die Förderung gilt für Bestandsgebäude nur dann, wenn ein Heizungssystem seit mindestens zwei Jahren installiert war. Ein Kombinationsbonus ist möglich bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Solarthermie- oder Wärmepumpenanlage oder dem Anschluss der Biomasseanlage an ein Wärmenetz. Für den Gebäudeeffizienzbonus müssen die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 erfüllt sowie durch einen zugelassenen Sachverständigen bestätigt sein. |
Umfang der Förderung? | Die Basisförderung kommt neuen Biomasseanlagen im Gebäudebestand mit bis zu 100 kW Nennwärmeleistung zugute. Bei Brennwertnutzung, d.h. der Nutzung der bei der Abgaskondensation anfallenden Wärme, sowie bei der Einrichtung eines zusätzlichen Partikelabscheiders greift - sowohl im Gebäudebestand als auch im Neubau - die Innovationsförderung. Darüber hinaus wird die Kombination mit solarthermischen Anlagen, Wärmepumpen oder dem Anschluss an ein Wärmenetz finanziell unterstützt. Im Gebäudebestand können auch finanzielle Hilfen für Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage (Optimierungsbonus) sowie bei besonders energieeffizienten Bestandsgebäuden ein Gebäudeeffizienzbonus beantragt werden. |
Wichtig! | Nicht förderfähig: Feuerungsanlagen, die nicht auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen zu finden sind. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden! |
Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) | |
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Antragstellung bei | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Mehr |
Was wird gefördert? | Ersatz einer besonders ineffizienten Heizungsanlage durch eine moderne Biomassefeuerungsanlage. Alle, die unter Inanspruchnahme des Marktanreizprogramms ihre besonders ineffiziente Heizungsanlage austauschen oder solarthermisch modernisieren möchten, können eine zusätzliche Förderung erhalten, wenn sie zugleich das gesamte Heizungssystem (inklusive Heizkörpern und Rohrleitungen) optimieren. |
Wer kann Antrag stellen? | Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Unternehmen, Betriebe, Genossenschaften, Contractoren, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen |
Unter welchen Bedingungen? | Ersatz einer besonders ineffizienten Heizungsanlage durch eine moderne Biomassefeuerungsanlage. Die Bewilligung eines Investitionszuschusses nach dem MAP ist Voraussetzung für den APEE-Zusatzbonus. Zusätzlich zum Austausch bzw. Modernisierung der alten Anlage muss das gesamte Heizungssystem optimiert werden (Bestandsaufnahme, hydraulischer Abgleich, Optimierung gemäß Vorgaben). |
Umfang der Förderung? | Bei Ersatz einer alten Heizanlage gibt es einen Zuschuss in Höhe von 20 % des im Rahmen des MAP für die Installation der neuen Anlage bewilligten Gesamtförderbetrags (ohne „Optimierungsbonus“). Hinzu kommt ein einmaliger Investitionszuschuss von 600 Euro für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem. Alternativ kann für die letztgenannten Maßnahmen auch der Optimierungsbonus von 10 % der Nettoinvestitionskosten im Rahmen des MAP beantragt werden. |
Wichtig! | Nicht förderfähig: Neuerrichtung einer Heizanlage oder das Ersetzen einer älteren Anlage mit Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie. |
progres.NRW | |
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Antragstellung bei | Bezirksregierung Arnsberg Mehr |
Was wird gefördert? | Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage: Pelletkessel mit Brennwerttechnik, Pelletkessel, Kombikessel bzw. Hybridkessel, Holzhackschnitzelkessel, Partikelabscheider |
Wer kann Antrag stellen? | Mit Sitz in NRW: Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Unternehmen, Gemeinden als Träger von Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit |
Unter welchen Bedingungen? | Gefördert wird eine Anlage je Gebäude und Standort. Die Anlage muss als einzige Hauptheizung dienen, mit einer Solarthermischen Anlage (min. 5 m²) und mit einem ausreichend großen Speicher (30 l/kW) gekoppelt sein. Die Anlage muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) gelistet sein. Die fachgerechte Montage ist durch eine Fachunternehmerbescheinigung nachzuweisen. |
Umfang der Förderung? | Pelletkessel mit Brennwerttechnik 2.000 €, Pelletkessel 1.750 €, Kombikessel (Hybridkessel) 1.250 €, Holzhackschnitzelkessel 1.250 €, Partikelabscheider 250 € + Förderung der Solaranlage. |
Wichtig! | Die Förderung ist mit der MAP-Förderung kombinierbar! Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt und der Bescheid abgewatet werden. |
Pelletkessel (Nennwärmeleistung 25 kW) mit Pufferspeicher (mind. 30 l/kW) und angeschlossener Solarthermieanlage (15 m²) im Gebäudebestand mit 150 m² beheizter Fläche mitsamt Optimierung des Wärmeverteilsystems
Marktanreizprogramm (MAP) | |
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Basisförderung von Pelletkessel mit Pufferspeicher: mindestens 3.000 € oder 80 €/kW | 3.000 EUR |
Förderung der Solarthermieanlage: mindestens 2.000 € oder 140 €/m² | 2.100 EUR |
Kombinationsbonus: Biomasse- und Solarthermieanlage pauschal 500 € | 500 EUR |
Summe MAP-Förderung | 5.600 EUR |
Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) | |
Förderung Pelletkessel inkl. Solarthermie und Pufferspeicher: 20 % der MAP-Basisförderung | 1.120 EUR |
Optimierungsbonus: pauschal 600 € APEE-Förderung | 600 EUR |
Summe APEE-Förderung | 1.720 EUR |
progres.nrw | |
Förderung Pelletkessel und Pufferspeicher | 1.750 EUR |
Förderung Solarthermie: 90 €/m² | 1.350 EUR |
Summe progres.nrw-Förderung | 3.100 EUR |
Gesamtfördersumme | 10.420 EUR |
Mehr über Förderung und Zuschüsse
Holzpellets benötigen aufgrund ihrer hohen Energiedichte ein deutlich geringeres Lagervolumen als andere biogene Festbrennstoffe. Abhängig vom Platzangebot und der Ausstattung des Hauses bieten sich mehrere Möglichkeiten der Brennstofflagerung für eine Pelletheizung an: So werden die kleinen Presslinge beispielsweise in einem als Pelletlager umgebauten Kellerraum oder industriell gefertigten Gewebe- oder Metallsilos, innerhalb oder außerhalb der Immobilie, gelagert.
Wer sinnvoll in eine große Heizanlage investieren möchte, ist auf kompetente Information angewiesen. Um die Frage zu klären, ob das Heizen mit Holz für Ihren Immobilienkomplex geeignet ist, können Sie das Team der Aktion Holz+Pellets kontaktieren. Unser Experte, Georg Krämer, beantwortet gerne Ihre Fragen zu Förderung, Heizanlagen und Brennstoffen.
Hier erhalten Sie Antworten zu Ihren Fragen: Tel.: 0211/86642-298.
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Pellet-Großanlagen für Kommunen, Siedlungen oder Industriebetrieben
Heizen mit Holzpellets in der Hotelerie
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Mehr erfahrenHolzpellets gehören zu den modernsten und effizientesten der Holzbrennstoffe. Sie werden aus naturbelassenem Restholz wie Sägemehl und Hobelspänen unter hohem Druck und ohne Zusatz von chemischen Bindemitteln hergestellt.
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