In Deutschland sind derzeit noch rund 9,5 Millionen Einzelraumfeuerstätten in Betrieb – klassische Öfen und offene Kamine. Die meisten dienen allein dem Wohnkomfort: Mit bis zu 15 kW Nennleistung sorgen sie für flackernde Kaminabende, nicht jedoch für Warmwasserbereitung.
Als Brennstoff kommen selbst geschlagenes, gut abgelagertes Scheitholz, Holzbriketts und teils Pellets zum Einsatz. Seit Januar 2025 dürfen allerdings alle Öfen und Kamine, die vor 2010 installiert wurden, nicht mehr betrieben werden, sofern sie nicht nachgerüstet wurden.
Technik und Emissionsverhalten
Handbeschickte Scheitholzöfen lassen sich ohne automatische Luft- und Brennstoffregelung kaum effizient betreiben und sind für rund 80 % der Emissionen aus privaten Holzfeuerungen verantwortlich. Ein Austausch gegen moderne Pellet- oder wassergeführte Scheitholzöfen bringt:
- Brennstoffeinsparung: Bis zu ein Drittel weniger Verbrauch.
- Zentralheizungsunterstützung: Anschluss ans Heizsystem erhöht den Gesamtwirkungsgrad.
- Automatischer Betrieb: Pelletöfen regeln Luft- und Brennstoffzufuhr selbst – aufwändiges Nachlegen entfällt.
Tipp: Wer seinen offenen Kamin behält, sollte unbedingt auf saubere Anfeuermethoden achten.
Mehr über Holzöfen erfahren:

Ein umfassender Ratgeber rund um Pelletöfen: Technik, Vorteile, Kaufkriterien, Alltagstipps und Fördermöglichkeiten auf einen Blick.

So findest du den passenden Scheitholzofen – mit Tipps zu Auswahl, Nutzung und Sicherheit.
Förderung moderner Holzheizungen
BAFA-Marktanreizprogramm (MAP)
- Antrag vor Vorhabenbeginn beim BAFA erforderlich.
- Gefördert werden Pelletöfen mit Wassertasche ab 5 kW inkl. Pufferspeicher, Installation und Entsorgung der Altanlage.
- Fördersatz: Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, wenn gleichzeitig ein Pufferspeicher ≥ 50 l/kW eingebaut wird (sonst 35 %). Bei Ersatz einer alten Ölheizung sogar bis zu 45 %.
- Voraussetzung: Gerät in aktueller BAFA-Technikliste, ErP-Label A++.
NRW-Anreizprogramm Erneuerbare Energien
- Ersatz des alten progres.nrw–Programms seit 2021.
- Gefördert werden wassergeführte Pelletöfen (ab 5 kW) in Kombination mit Solarthermie oder zusätzlicher Wärmepumpe.
- Fördersätze variieren nach Anlagenkonzept (z. B. bis 1 500 € Festbetrag für Pellet-Solar-Kombination + bis 500 € für Partikelabscheider).
Steuerliche Förderung (KlimaG)
- Bis zu 20 % der Aufwendungen, max. 40 000 € pro Gebäude, verteilt auf drei Jahre.
- Kombination mit anderen Fördermitteln grundsätzlich möglich, solange Förderhöchstbeträge nicht überschritten werden.
- Antrag über die jährliche Steuererklärung.