Holzpellets gehören zu den modernsten und effizientesten Holzbrennstoffen. Der industriell erzeugte, einheitliche Holzbrennstoff ermöglicht es, mit Einzelraumfeuerungen kleiner Leistung bequem und wirkungsvoll zu heizen. Pelletöfen werden unterschieden in klassische Einzelraumfeuerstätten, die lediglich den Aufstellraum aufheizen und wasserführende Pelletöfen mit Anschluss an das Zentralheizsystem und die Warmwasseraufbereitung. Letztere können die konventionelle Heizung unterstützen. In sehr gut wärmeisolierten Häusern können Pelletöfen auch als Zentralheizsystem eingesetzt werden.
Pelletöfen sind für die Aufstellung in Wohnräumen konzipiert. Angeboten werden sie im Leistungsbereich von 5 bis 15 Kilowatt. Sie besitzen einen vom Brennraum abgetrennten Vorratsbehälter, der in regelmäßigen Abständen von Hand befüllt werden muss. Der Behälter ist so ausgelegt, dass der Vorrat abhängig vom Heizbedarf für eine Brenndauer zwischen 24 und 100 Stunden ausreicht. Aus dem Vorratsbehälter werden die Pellets mittels einer Schnecke dann vollautomatisch in den Brennraum gefördert und elektrisch gezündet.
Pelletöfen werden luftgeführt oder wasserführend zur Heizungsunterstützung angeboten. Der große Unterschied: Neben dem Feuerambiente im Wohnraum kann ein Pelletofen mit Wasseranschluss in der Übergangszeit für Wärme im ganzen Haus sorgen und in der Heizperiode die Zentralheizung zumindest anteilig unterstützen. Gefördert werden übrigens nur wasserführende Pelletöfen.
Wasserführende Pelletöfen werden mit mindesten 2.000 Euro gefördert; in Kombination mit einer mindestens 5 m² großen Solarthermieanlage kann eine zusätzliche Förderung des Landes NRW genutzt werden.
Beachten Sie bei progres.nrw den Antragsstopp zwischen 21.11.2019 und 04.02.2020! Neuanträge können im Zeitraum zwischen dem 4. Februar und dem 20. November eines jeden Kalenderjahres bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Vorher oder nachher eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Zur Förderübersicht für Pelletöfen
Marktanreizprogramm (MAP) | |
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Antragstellung bei | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Mehr |
Was wird gefördert? | Pelletöfen mit Wassertasche (d. h. der Ofen kann an das vorhandene Heizsystem angeschlossen werden) |
Wer kann Antrag stellen? | Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Unternehmen, Betriebe, Genossenschaften, Contractoren, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen |
Unter welchen Bedingungen? | Anschaffung eines effizienten Pelletsofens mit Wassertasche mit mindestens 5 kW und maximal 100 kW Nennwärmeleistung sowie geräteseitiger Einhaltung von Grenzwerten bei Kohlenmonoxid und Staubemissionen |
Umfang der Förderung? | Die Basisförderung (nur Gebäudebestand!) beträgt 80 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 2.000 Euro je Anlage. Darüber hinaus kann die Innovationsförderung in Anspruch genommen werden, sofern ein separater Partikelabscheider mit errichtet oder nachgerüstet wird. Eine Zusatzförderung kann beantragt werden für eine Kombination mit Solarkollektoranlage und Wärmepumpe, für den Anschluss an ein Wärmenetz, für besonders energieeffiziente Gebäude im Bestand und/oder Optimierungsmaßnahmen an der Heizungsanlage. Im Neubau sind die Innovationsförderung sowie der Kombinationsbonus relevant. |
Wichtig! | Nicht förderfähig: offene Kamine, Scheitholzöfen, luftgeführte Pelletöfen (Warmluftgeräte) sowie Pelletöfen, die die Anforderungen an Effizienz und Emissionen nicht einhalten. Das BAFA listet auf seiner Internetseite förderfähige Anlagen. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden! |
Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) | |
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Antragstellung bei | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Mehr |
Was wird gefördert? | Pelletöfen mit Wassertasche bei Ersatz einer alten Feuerstätte |
Wer kann Antrag stellen? | Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Unternehmen, Betriebe, Genossenschaften, Contractoren, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen |
Unter welchen Bedingungen? | Ersatz einer besonders ineffizienten Heizungsanlage durch eine moderne Biomassefeuerungsanlage. Die Bewilligung eines Investitionszuschusses nach dem MAP ist Voraussetzung, daher sind nur Pelletöfen mit Wassertasche mit einer Nennwärmeleistung zwischen 5 und bis 100 kW förderfähig. Weitere Voraussetzung: Die gesamte Heizungsanlage muss optimiert werden (Bestandsaufnahme, hydraulischer Abgleich, Optimierung). |
Umfang der Förderung? | Bei Ersatz einer alten Heizungsanlage ist ein Zuschuss möglich in Höhe von 20 % des bewilligten MAP-Gesamtförderbetrags (ohne Zusatzförderung für Optimierungsmaßnahmen, dem sog. „Optimierungsbonus“). Darüber hinaus wird ein Investitionszuschuss von 600 Euro für die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizungssystem gewährt. Alternativ kann für die letztgenannten Maßnahmen auch der Optimierungsbonus von 10 % der Nettoinvestitionskosten im Rahmen des MAP beantragt werden. |
Wichtig! | Nicht förderfähig: Neuerrichtung einer Heizanlage, Ersatz einer mit Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie betriebenen Altanlage; Förderung im Falle der gesetzlichen Austauschpflicht nach §10 der Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Optimierungsbonus nach MAP ist nicht kumulierbar mit der APEE-Förderung! |
progres.NRW | |
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Antragstellung bei | Bezirksregierung Arnsberg Mehr |
Was wird gefördert? | Pelletöfen mit Wassertasche in Kombination mit einer Solarthermieanlage |
Wer kann Antrag stellen? | Mit Sitz in NRW: Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Unternehmen, Gemeinden als Träger von Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit |
Unter welchen Bedingungen? | Anschaffung eines wassergeführten Pelletofens, welcher in Kombination mit einer thermischen Solaranlage (min. 5 m²) als Hauptheizung dient sowie mit einem ausreichend großen Pufferspeicher (min. 30 Liter pro kW) ausgestattet ist. Die Anlage muss in der Liste des BAFA aufgeführt sein. Die fachgerechte Montage ist durch eine Fachunternehmerbescheinigung nachzuweisen. |
Umfang der Förderung? | Pelletöfen mit Wassertasche werden mit einem fixen Betrag von 750 Euro vom Land bezuschusst. Zusätzlich 250 Euro für die Installation eines Partikelabscheiders. |
Wichtig! | Die Förderung ist mit der MAP-Förderung kombinierbar! Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt und der Bescheid abgewatet werden! |
Pelletofen mit Wassertasche (7 kW) mit Pufferspeicher (mind. 30 l/kW) und angeschlossener Solarthermieanlage (9 m²) im Gebäudebestand mit 90 m² beheizter Fläche mitsamt Optimierung des Wärmeverteilsystems
Marktanreizprogramm (MAP) | |
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Basisförderung von Pelletofen mit Wassertasche: mindestens 2.000 € oder 80 €/kW | 2.000 EUR |
Förderung der Solarthermieanlage: mindestens 2.000 € oder 140 €/m² | 2.000 EUR |
Kombinationsbonus: Biomasse- und Solarthermieanlage pauschal 500 € | 500 EUR |
Summe MAP-Förderung | 4.500 EUR |
Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) | |
Förderung Pelletofen inkl. Solarthermie und Pufferspeicher: 20 % der MAP-Basisförderung | 900 EUR |
Optimierungsbonus: pauschal 600 € APEE-Förderung | 600 EUR |
Summe APEE-Förderung | 1.500 EUR |
progres.nrw | |
Förderung Pelletofen und Pufferspeicher | 750 EUR |
Förderung Solarthermie: 90 €/m² | 810 EUR |
Summe progres.nrw-Förderung | 1.560 EUR |
Gesamtfördersumme | 7.560 EUR |
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Pelletheizung im Denkmalgeschützten Haus
Wohlige Wärme in einem Einfamilienhaus
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Mehr erfahrenHolzpellets gehören zu den modernsten und effizientesten der Holzbrennstoffe. Sie werden aus naturbelassenem Restholz wie Sägemehl und Hobelspänen unter hohem Druck und ohne Zusatz von chemischen Bindemitteln hergestellt.
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