Mit dem Ziel, die zukunftsfähige und klimafreundliche Versorgung mit erneuerbarer Wärme weiter auszubauen, fördern der Bund und auch einzelne Bundesländer die Installation von effizienten und emissionsarmen Holzheizsystemen. Je nach Leistungsgröße, Gebäude oder Zielgruppe können unterschiedliche Förderprogramme oder auch Kombinationen von Förderinstrumenten genutzt werden. Dabei darf die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen in der Regel nicht die Summe der förderfähigen Kosten übersteigen. Ausnahmen der Kombinierbarkeit bestätigen auch hier die Regel: So ist die Steuerermäßigung im Wohneigentum nicht mit anderen Instrumenten kombinierbar, auch schließen einzelne KfW- oder BAFA-Förderangebote wiederum andere aus. Regelmäßig werden auch Fördersätze oder Voraussetzungen angepasst. Es lohnt sich daher, sich noch vor Vergabe des Installationsauftrags direkt auf den entsprechenden Internetseiten zu informieren.
Holzfeuerungen mit einer Nennwärmeleistung zwischen 100 kW und 2 Megawatt (MW) werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. So wird die Finanzierung einer Holzfeuerung nach dem Förderprogramm KfW 271 mit bis zu 100.000 Euro je Anlage unterstützt:
Da die KfW eine Reihe von Förderprodukten anbietet, ist eine persönliche Beratung im Vorfeld wichtig. Über das Infocenter der KfW finden Sie den richtigen Ansprechpartner.
Für die Nutzung von Prozesswärme können Fördermittel über das Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (KfW-Programm 295) sowie „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Modul 2 Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien“ (BAFA) gewährt werden. Die Förderung kann für das gleiche Vorhaben nicht mit anderen Förderprogrammen (inkl. Beihilfen nach dem KWKG und EEG) kumuliert werden. Bis zu 10 Millionen Euro je Vorhaben (inkl. Wärmeerzeuger, Brennstofflager, Wärmespeicher, Verrohrung, Mess- und Datenerfassungseinrichtungen und Nebenkosten) sind möglich, wenn mehr als 50 Prozent der regenerativ erzeugten Wärme für Produktions- oder Veredelungsprozesse genutzt wird. Förderfähige Nebenkosten sind Machbarkeitsabschätzungen, Planungskosten, Installationskosten und notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Anlage. Nebenkosten sind nur bis zu einem Anteil von max. 30 Prozent an den gesamten Investitionskosten förderfähig. Grundsätzlich werden bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst; kleine und mittlere Unternehmen erhalten sogar bis zu 55 Prozent als Investitionszuschuss.
Die Bindungsfrist an die Förderbedingungen beträgt drei Jahre. Neben naturbelassenem Holz darf jetzt auch Altholz der Kategorien A1 und A2 sowie Landschaftspflegeholz und Grobkorn-Biomasse aus dem Siebüberlauf der Kompostierung eingesetzt werden.
Wärmenetze werden bis maximal 100.000 Euro je Anlage nach dem bundesweiten Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW 271 gefördert:
Darüber hinaus können die Fördermittel des Bundes mit Landesmitteln kumuliert werden. progres.nrw fördert in Nordrhein-Westfalen Wärme- und Kältenetze sowie deren Speicher mit bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderobergrenze liegt bei 50.000 Euro. Je Übergabestation ist ein Zuschuss ab 1.000 Euro möglich. Darüber hinaus gibt es eine Zusatzförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): zusätzlich zur Basisförderung 10 Prozent des Förderbetrages. Mehr
Das BAFA fördert Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer Größe von bis zu 20 kWel gestaffelt nach ihrer Leistung. Zur Grundförderung können noch Bonuszahlungen für besonders effiziente Anlagen gezahlt werden. Daneben greifen bei KWK-Anlagen die KfW-Programme Standard 270 und Premium 271/281 mit zinsgünstigem Kredit und Tilgungszuschuss von 40 Euro/kWel an installierter Leistung.
Die NRW.Bank bietet zinsgünstige Kredite mit langen Laufzeiten für KWK-Anlagen mit Leistungen von mehr als 50 kWel inkl. Wärmespeicher und Wärmenetze an.
Zusätzlich zur Förderung von Wärmeerzeugern und KWK-Anlagen können Wärme- und Kältenetze, Wärme- und Kältespeicher sowie Übergabestationen und Prozesswärme jeweils über separate Förderprogramme durch Bund (BAFA/KfW) und Land Nordrhein-Westfalen (progres.nrw) gefördert werden. Mehr
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